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   VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - 6 S 2754/89   

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VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - 6 S 2754/89 (https://dejure.org/1991,4871)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.07.1991 - 6 S 2754/89 (https://dejure.org/1991,4871)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juli 1991 - 6 S 2754/89 (https://dejure.org/1991,4871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Öffentlich-rechtliche Selbstverpflichtungserklärung eines Sozialhilfeträgers (sog "Mietgarantie"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 20
  • VBlBW 1991, 391 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 89.85

    Anspruch auf Sozialhilfe - Heizkosten-Nachzahlung - Ablauf der Heizperiode -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - 6 S 2754/89
    Infolgedessen kann der Mieter sich auch erst von diesem Zeitpunkt an wegen der aus dem Nachzahlungsanspruch des Vermieters resultierenden "gegenwärtigen" Notlage an das Sozialamt wenden (BVerwG, Urt. v. 04.02.1988, FEVS 37, 177, 180).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - 6 S 2754/89
    Unerheblich für die Möglichkeit der Aufrechnung ist es, ob die Erklärung der Klägerin rechtlich als Bestandteil eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 53 SGB X (so zur Kostenübernahmeerklärung nach § 93 Abs. 2 BSHG das Senatsurteil v. 23.11.1988) oder als einseitiges öffentlich-rechtliches Leistungsversprechen, als - nicht auf Erlaß eines Verwaltungsakts gerichtete -- Zusage ("Mietgarantie") zu qualifizieren ist (vgl. hierzu BVerwGE 26, 31, 36 und Krause, Rechtsformen der öffentlichen Verwaltung, 1974, S. 288 ff.; Maiwald, BayVBl. 1977, 449 f.; Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, 3. Aufl., RdNr. 10 zu § 38; Erichsen in Badura u. a., Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Aufl., S. 187; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Aufl., S. 186).
  • BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86

    Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - 6 S 2754/89
    Dabei ist es für die Feststellung der Aufrechenbarkeit im Verwaltungsprozeß zunächst erforderlich, daß die Gegenforderung zum Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit gehört oder aber unbestritten oder rechtskräftig bzw. bestandskräftig festgestellt ist (BVerwGE 77, 19; vgl. auch Ehlers, JuS 1990, 777, 782 ff.).
  • BGH, 11.04.1984 - VIII ARZ 16/83

    Anspruchsverlust bei vorauszahlungsunabhängiger Umlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - 6 S 2754/89
    Denn unstreitig hat das Sozialamt der Klägerin nur die im November 1984 und später vorgelegten Nebenkostenabrechnungen für die Wirtschaftsjahre 1982 und 1984 einer Prüfung und Feststellung unterzogen, nicht aber die im November 1982 überhaupt erst erstellten Nebenkostenabrechnungen für die Wirtschaftsjahre davor (vgl. zum Verwirkungseinwand aber BGHZ 91, 62).
  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68

    Teilweise Zulassung der Revision

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - 6 S 2754/89
    Dies ist zulässig, denn der Berufungskläger kann die Anfechtung auf einen Teil des Streitgegenstandes beschränken, wozu auch der Bestand und die Höhe des zur Aufrechnung gestellten Gegenanspruchs zählt (BGHZ 53, 152, 153 f.; Zöller/Schneider, ZPO, 16. Aufl., RdNr. 29 zu § 519).
  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 1/86

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Aufrechnung; Anfechtung der Kostenentscheidung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - 6 S 2754/89
    Sieht man das Wesen der Aufrechnung u. a. in der Möglichkeit des Schuldners, seine Gegenforderung im Wege der Selbsthilfe durchzusetzen (vgl. Münchener Komm. zum BGB, 2. Aufl., RdNr. 1 zu § 387; Palandt, BGB, 50. Aufl., RdNr. 1 zu § 387; BGH, Urt. v. 28.04.1987, NJW 1987, 2997, 2998), so kann eine "Selbstexekution im Wege der Aufrechnung" (Bötticher in: Festschrift für Hans Schima, 1969, S. 95) im öffentlichen Recht gerade dann nicht statthaft sein, wenn dies zu einem Unterlaufen verfahrensrechtlicher Prüfungs- und Entscheidungsbefugnisse der zuständigen Behörde führen würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1988 - 6 S 2157/88

    Kostenübernahme gegenüber einem Heimträger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - 6 S 2754/89
    Die von der Beklagten behauptete und zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung gehört bereits ihrem Inhalt nach zum Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit, weil die Klägerin ihre als Anspruchsgrundlage herangezogene Erklärung in Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgabe als Trägerin der Sozialhilfe abgegeben hat und sich auch der Rechtsinhalt des behaupteten Anspruchs als Folge eines Sachverhalts darstellt, der dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. VG Würzburg, GB v. 14.06.1988, NJW 1988, 2815; zur Kostenübernahmeerklärung nach § 93 Abs. 2 BSHG auch Senatsurteil v. 23.11.1988 -- 6 S 2157/88 - m.w.N.).
  • VG Würzburg, 14.06.1988 - W 3 K 87.1628

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt; Erfüllungsgehilfe i.R. des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - 6 S 2754/89
    Die von der Beklagten behauptete und zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung gehört bereits ihrem Inhalt nach zum Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit, weil die Klägerin ihre als Anspruchsgrundlage herangezogene Erklärung in Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgabe als Trägerin der Sozialhilfe abgegeben hat und sich auch der Rechtsinhalt des behaupteten Anspruchs als Folge eines Sachverhalts darstellt, der dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. VG Würzburg, GB v. 14.06.1988, NJW 1988, 2815; zur Kostenübernahmeerklärung nach § 93 Abs. 2 BSHG auch Senatsurteil v. 23.11.1988 -- 6 S 2157/88 - m.w.N.).
  • OVG Bremen, 14.11.1989 - 2 BA 26/89
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - 6 S 2754/89
    Diese ist also gegenüber dem Sozialhilfeanspruch des Mieters "akzessorisch"; sie begründet immer nur einen vom Sozialhilfeanspruch des Mieters sowohl inhaltlich wie formell abhängigen Anspruch (OVG Bremen, Urt. v. 14.11.1989, NJW 1990, 1313, 1314).
  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 33.91

    Rechtsweg - Mietübernahmeerklärung - Sozialhilfe - Zahlungsanspruch -

    Der Verwaltungsgerichtshof (ESVGH 42, 20) hat die Berufung der Beklagten im wesentlichen aus den folgenden Gründen zurückgewiesen:.
  • BVerwG, 18.10.1993 - 5 B 26.93

    Sozialhilfeträger - Mietgarantie - Erklärungen zivilrechtlicher Natur

    Hier wird im Hinblick darauf, daß der Sozialhilfeträger sich bei der Abgabe derartiger Garantien an den das Sozialhilferecht prägenden Grundsätzen orientieren und sie folglich ausdrücklich oder konkludent unter den Vorbehalt vorgängiger Feststellung und Bewilligung entsprechender Sozialhilfeleistungen stellen müsse, angenommen, die Akzessorietät zum Sozialhilfeanspruch des Mieters gebe auch der Mietgarantieerklärung gegenüber dem Vermieter ein öffentlich-rechtliches Gepräge mit der Folge, daß der Vermieter seine Ansprüche aus der Mietgarantie im Verwaltungsrechtsweg zu verfolgen habe (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 22. Juli 1991 - 6 S 2754/89 - <ESVGH 42, 20/21 ff. = NDV 1991, 393 f.>; vgl. weiterhin VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 14. Juni 1988 - W 3 K 87.1628 - <NJW 1988, 2815>; VGH München, Urteil vom 2. Februar 1989 - 12 B 88.01259 - <NJW 1990, 1868 = FEVS 39, 221>; OVG Bremen, Urteil vom 14. November 1989 - 2 BA 26/89 - <NJW 1990, 1313 f->; a.A. - Zivilrechtsweg -: LG Saarbrücken, Urteil vom 18. September 1987 - 11 S 131/86 - <NJW-RR 1987, 1372>; LG Würzburg, Urteil vom 20. April 1988 - 4 S 2603/87 - <NJW-RR 1988, 1483 = ZfF 1990, 157>; LG Lüneburg, Urteil vom 2. Februar 1989 - 1 S 218/88 - <NJW 1989, 1287/1288 = ZfF 1990, 159>; offengelassen dagegen wegen bindender Verweisung vom OVG Berlin, Urteil vom 20. Oktober 1983 - 6 B 4/83 - <NJW 1984, 2593 = FEVS 33, 463>).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1997 - 6 S 3239/96

    Krankenhilfe: Kostenerstattung für zahnärztliche Behandlung eines

    Für die Klage, mit der ein Arzt derartige unmittelbare Ansprüche gegen den Sozialhilfeträger geltend macht, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 02.12.1987, FEVS 38, 426; vgl. auch Urt. d. Senats v. 22.07.1991 - 6 S 2754/89 -, ESVGH 42, 20 = NDV 1991, 393, und vom 14.07.1995 a.a.O.).

    Wegen der in der Regel gegebenen Akzessorietät der Ansprüche Dritter gegen den Sozialhilfeträger vom Sozialhilfeanspruch des Hilfeempfängers, also wegen des untrennbaren rechtlichen Zusammenhangs zwischen beiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.05.1994, BVerwGE 96, 71; Urt. d. Senats v. 22.07.1991 a.a.O. und vom 14.07.1995 a.a.O.; OVG Münster, Urt. v. 08.12.1994 a.a.O.) gelten diese Grundsätze auch für den hier streitigen Anspruch des Klägers.

  • VG Stuttgart, 03.02.1999 - 12 K 7327/97

    Rechtswirksamkeit der Kostenzusage

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  • OVG Niedersachsen, 18.11.1999 - 12 L 4360/99

    Anspruch des Vermieters gegen den Sozialhilfeträger; Akzessorietät; Erklärung,

    Der Sozialhilfeanspruch des Hilfesuchenden und die Selbstverpflichtung des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Vermieter stehen somit in einem untrennbaren rechtlichen Zusammenhang." (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1994 - BVerwG 5 C 33.91 -, BVerwGE 96, 71 ff. ; vorgehend: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 1991 - VGH 6 S 2754/89 -, NDV 1991, 393-394.).
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